Vereinbarkeit

Homeoffice

Die Universität Bern fördert flexible Arbeitszeiten und ortsunabhängiges Arbeiten. Homeoffice bietet  Mitarbeitenden die Möglichkeit, Familie, Freizeit und Beruf besser zu vereinbaren, indem sie ihre Arbeitsleistung zeitweise am betrieblichen Arbeitsort und zeitweise zu Hause erbringen.

Homeoffice an der Universität Bern nach kantonalen Richtlinien

  • Die Richtlinien gelten für Mitarbeitende, die freiwillig und regelmässig (mindestens 1/2 Tag pro Woche) zu Hause arbeiten.
  • Unregelmässige (sporadische) Arbeit von zu Hause aus fällt nicht unter den Geltungsbereich der vorliegenden Richtlinien.
  • Mitarbeitende können bei ihren Vorgesetzten ein Gesuch zu Homeoffice stellen.  
  • Homeoffice darf nur bewilligt werden, wenn und soweit sich die Tätigkeit und der Homeoffice-Ort dafür eignen.

Dozenten und Dozentinnen (Art. 49 UniV) werden von den Bestimmungen ausgenommen. Sie leisten ihre Arbeit grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Universität Bern. Erbringen sie die zu leistende Arbeit an einem selbst gewählten Arbeitsplatz, müssen sie innert kurzer Zeit an der Universität erreichbar sein.

Organisatorische Massnahmen

Die Dokumente "Muster-Vereinbarung" und "Checkliste" helfen Ihnen bei der organisatorischen Umsetzung von Homeoffice. Individuelle Anpassungen und Ergänzungen sind möglich.

Muster-Vereinbarung: Schriftliche Vereinbarung zwischen dem/der Mitarbeitenden und der vorgesetzten Stelle über die individuelle Ausgestaltung des Homeofficeverhältnisses.

Checkliste: Unterstützt die Vorgesetzten bei der Überprüfung der Voraussetzungen für Homeoffice. Die Checkliste ist kein Bestandteil der Richtlinien und kann freiwillig verwendet werden.